Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Anerkennung der Schwerbehinderung und Vergabe von Merkzeichen („aG“, „G“, „RF“, „H“, „B“) gegenüber den Versorgungsämtern.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Anerkennung der Schwerbehinderung und Vergabe von Merkzeichen („aG“, „G“, „RF“, „H“, „B“) gegenüber den Versorgungsämtern.